Coronaregeln für die Osterferien

FÜR DIE OSTERFERIEN GILT DIE 3G-REGELUNG!
Das bedeutet: Impf- (2-fach), Genesen-Nachweis (max. 3 Monate alt) oder Vorlage eines Negativtestergebnisses (max. 48 Stunden alt). Ausgenommen sind dabei Kinder bis zum 6. Lebensjahr. Darüber hinaus müssen alle Teilnehmer:innen  eine Maske (FFP2 oder OP) mitführen.